Meet your coach
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
1.1 Christian Mayer, BED oder sein Vertreter / seiner Vertreterin (im folgenden Dienstleister genannt) erstellt für den Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistungen ein auf seine Bedürfnisse und Vorstellungen zugeschnittenes Trainings- bzw. Gesundheitskonzept, das den allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen, medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.
1.2. Kunden im Sinne von 1.1 sind Privatpersonen und Unternehmen.
1.3 Begleitung und Anleitung des Kunden bei der Durchführung der Personal-Training-Einheiten oder Coaching Einheiten im Rahmen der vereinbarten Leistungen erfolgt durch den bzw. die Dienstleister.
1.4 Der Dienstleister kann das Trainingskonzept jederzeit während der Laufzeit des Trainingsvertrages anpassen, soweit der Kunde dies verlangt oder um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit des Kunden zu entsprechen.
1.5 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die vereinbarte Leistung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.
1.6 Die vereinbarte Leistung versteht sich als zeitbestimmte Verpflichtung.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Vertragsgegenstand ist eine individuelle Beratung und Betreuung der Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainingseinheiten bzw. Coaching Einheiten.
2.2 Die Dienstleistung umfasst: Personaltraining, Vorträge und Seminare.
2.3 Die Planung und Durchführung eines Personaltrainings und/oder Sonderleistungen zwischen dem Kunden und dem Dienstleister werden durch mündliche oder schriftliche Beauftragung durch den Kunden vereinbart.
2.4 Der Kunde informiert den Dienstleister unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die vor Abschluss des Trainingsvertrages bestehen.
2.5 Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.
2.6 Sonderleistungen werden nach Absprache mit dem Kunden einzeln und schriftlich festgehalten und beauftragt.
2.7 Die Dauer einer Personal-Training oder Consulting-Einheit beträgt 60 bzw. 30 Minuten. Kürzere oder längere Einheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.8 Art, Umfang und Ort jeder Personal-Training-Einheit werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Inhalte und Ziele werden vorab in einem telefonischen Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.
2.9 Online Personal Trainings finden via Skype, Zoom oder WhatsApp statt. Die Dauer der Online Coaching Einheiten beträgt 30.
3. Sonstige Leistungen
3.1 Der Dienstleister steht dem Kunden außerhalb der Trainingseinheiten grundsätzlich von Mo. – Fr. zwischen 13:00 und 18.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Leistung per Telefon und E- Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Dienstleisters.
4. Haftung
4.1 Der Dienstleister haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die der Kunde im Rahmen des Personaltrainings erleidet.
4.2 Der Dienstleister haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.3 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung des Dienstleisters, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.
4.4 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der vereinbarten Leistung auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Ort der Leistungserbringung.
5. Zahlungsbedingungen/Laufzeit
5.1 Der Dienstleister erhält für die nach Punkt 2 dieser Vertragsbedingungen erbrachten Dienstleistungen ein Honorar in der im jeweiligen Stundenpaket/Diagnostik angegebenen Höhe. Alle Preise sind Endpreise. Das Honorar ist zu Beginn der Betreuung komplett vorauszuzahlen bzw. wie vereinbart.
5.2 Der Kunde erhält vom Dienstleister eine schriftliche Rechnung inkl. MwSt.
5.3 Es gelten die jeweils aktuellen Honorare. Diese sind auf Anfrage erhältlich und stehen auf der Website unter www.feelgoodinc.at. Der Dienstleister behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich oder persönlich mitzuteilen.
5.4 12 Monate nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingstermine.
6. Sonstige Kosten
6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Leistungsinhalte des Kunden weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, Parkkosten etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.
6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o. ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
6.3 Werden anderweitige Leistungen (z. B. Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
6.4 Kauft der Dienstleister im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum vom Dienstleister.
6.5 Die Anfahrtspauschale bei Home Workouts oder Trainings im Office innerhalb von Wien beträgt 25,– EUR. Bei einer Anfahrt außerhalb von Wien werden 0,50 EUR pro gefahrenen Kilometer berechnet.
7. Verhinderung, Ausfall und Stornobedingungen
7.1 Bei Verhinderung verpflichtet sich der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Bei einer Stornierung bis zu 4 Stunden vor dem Termin werden 50% des Preises, danach und auch für den Fall, dass der Kunde nicht zum Termin erscheint, werden 100% des Preises verrechnet. Gleiches gilt für Terminverschiebungen.
7.2 Bei Krankheit (Nachweis erforderlich) oder anderweitiger dem Dienstleister rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit werden die nicht in Anspruch genommenen Termine selbstverständlich nachgeholt.
7.3 Sollte die Durchführung eines Personaltrainings aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet das Personaltraining gegebenenfalls Indoor oder Online statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.
7.4 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
8. Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Dienstleister können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.
9. Kündigung vor Ablauf des Vertrags
9.2 Ab Nutzung von mehr als 2 Personal-Training-Einheiten des jeweiligen gebuchten Pakets hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückvergütung der noch nicht genutzten Personal-Training- Einheiten.
9.3 Der Kunde ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn der Dienstleister mehrfach unentschuldigt zu dem vereinbarten Trainingstermin nicht erscheint. In diesem Fall sind nur die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Trainingsstunden zu vergüten.
9.4 Sofern der Dienstleister aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet bzw. bekommt einen gleichwertigen Ersatztrainer vermittelt. Dies geschieht allerdings nur mit dem Einverständnis des Kunden.
9.5 Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingstermine.
10. Datenschutz
10.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Dienstleister gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der DSGVO.
11. Geheimhaltung
11.1 Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vom Dienstleister und dessen Kooperationspartner Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. Der Dienstleister hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistungen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
12. Sonstige Vereinbarungen
12.1 Beide Parteien teilen sich alle für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung und dieser Vertragsbedingungen relevanten Informationen rechtzeitig mit. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel (bspw. Telefon oder Email Adresse). Der Dienstleister hat das Recht, auch für dritte Kunden tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern es in diesen Vertragsbedingungen nicht anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechende Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren. Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart. Es gilt das österreichische Recht.